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Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) (Version 1.0) lesen

1. Gegenstand und Dauer
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen zum Zweck der Bereitstellung der Rechnungs- und Buchführungssoftware. Die Vereinbarung gilt für die Dauer der Nutzung.

2. Art, Umfang und Zweck
Verarbeitet werden Stammdaten (Kunden, Lieferanten, Artikel) sowie Beleg- und Zahlungsdaten, soweit für die Erstellung und Aufbewahrung von Rechnungen erforderlich.

3. Technisch-organisatorische Maßnahmen (Art. 32)
Verschlüsselung in Transit (TLS 1.3) und at rest, mandantengetrennte Zugriffskontrolle (Row-Level-Security), unveränderbares Audit-Log sowie Hosting in der EU.

4. Unterauftragsverarbeiter
Es werden ausschließlich Unterauftragsverarbeiter mit Sitz bzw. Verarbeitung in der EU eingesetzt (u.a. Hosting, Datenbank, E-Mail-Versand).

5. Betroffenenrechte und Löschung
Steuerrelevante Daten werden bei Löschanfragen gemäß Art. 17 Abs. 3b DSGVO gesperrt statt gelöscht und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (10 Jahre, GoBD) endgültig gelöscht.

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